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Am vergangenen Freitag wurde das neue Gesetz zur Legalisierung von Schwarzbauten verabschiedet.

Die Balearen-Regierung hat am Freitag im Rahmen eines Pakets von Gesetzesänderungen die Möglichkeit der Legalisierung von Schwarzbauten auf Mallorca verabschiedet. Wir haben für sie die wichtigsten Punkte in Kurzform zusammengefasst - diese Bedingungen gelten für die Legalisierung: Was kann legalisiert werden? Bestehende Gebäude, Bauten, Anlagen und Nutzungen auf dem Land, für die es bei Inkrafttreten dieses Gesetzesdekrets nicht mehr angebracht ist, Maßnahmen zur Wiederherstellung der städtischen Legalität zu ergreifen. Wann kann legalisiert werden? Für 3 Jahre, aber nur einmal von jedem Consell Insular umgesetzt, und im Amtsblatt veröffentlicht. Ist die Regelung für alle Grundstücke auf dem Lande gleich? Nein. Für jede Art von Eigentum gelten andere Regeln: 1. Grundstücke, die in geschützten ländlichen Gebieten liegen (ANEI, ARIP usw.) Das Gebäude, der Bau, die Anlage oder die Nutzung muss vor dem 10. März 1991 ausgeführt worden sein. 2. Grundstücke, die auf dem Land liegen. Das Gebäude, der Bau, die Anlage oder die Nutzung müssen in dem Sinne vorgeschrieben sein, dass die öffentliche Verwaltung kein Verfahren gegen sie einleiten kann. Gibt es ausgeschlossene Objekte? Einige Ausnahmen sind Gebäude im öffentlichen Bereich, in der Küstenzone oder in Fällen, in denen eine vorherige Erklärung von allgemeinem Interesse erforderlich ist. Wer beginnt den Prozess? Das Verfahren muss von der interessierten Partei bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eingeleitet werden. Das Team von Goschler & Partner stellt Ihnen gerne einen Kontakt sowohl zu einem Architekten, als auch zu einem Anwalt her. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne. Was muss beachtet werden bei Antragstellung? Ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, dem ein technisches Projekt für die Legalisierung beigefügt ist, das Umweltmaßnahmen zur Steigerung der Energie- und Wassereffizienz des Gebäudes enthalten muss. Gibt es damit verbundene Steuern? Der Antragsteller hat eine Gebühr zu entrichten, die in demselben Beschluss festgelegt wird, mit dem die außerordentliche Legalisierung genehmigt wird, und die sich nach den Kosten des zu legalisierenden Gebäudes wie folgt richtet: a) 10%, wenn die Legalisierung im ersten Jahr der Gültigkeit dieses Verfahrens beantragt wird; b) 12,5%, wenn sie im zweiten Jahr beantragt wird; c) 15%, wenn sie im dritten Jahr beantragt wird. Für die Einkommensteuer der in Spanien ansässigen Personen gibt es einen Tarif, der sich nach dem Einkommen richtet. Gibt es eine Frist für die Entschließung des Rathauses? Ja, 6 Monate. Die fehlende Entschließung des Rathauses impliziert die Ablehnung des Legalisierungsantrags. Kann ich eine touristische Lizenz beantragen, sobald die Legalisierung abgeschlossen ist? Nein. Diese Verordnung schließt diese Möglichkeit ausdrücklich aus.

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